Zentrale Grundschule in Ditzingen

Entschuldigungen

Ihr Kind kann krankheitsbedingt den Unterricht nicht besuchen?
Die wichtigsten Informationen sind hier kurz für Sie zusammengefasst:

  1. Die Schule muss bis 8 Uhr telefonisch, mündlich oder schriftlich benachrichtigt werden.
  2. Wir benötigen bis spätestens am 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung. Diese können Sie uns gerne auch per Fax zukommen lassen. Für den rechtzeitigen Eingang bei uns tragen Sie als Erziehungsberechtigte die Verantwortung. Sollte Ihr Kind länger fehlen, teilen Sie uns bitte die voraussichtliche Dauer mit.
  3. Eine Ausweitung der Ferien (am Anfang oder am Ende) ist grundsätzlich nicht möglich. Das Ministerium für Kultus und Sport hat angeordnet, dass in diesem Zusammenhang eine Beurlaubung nur in folgenden Fällen auf Antrag der Erziehungsberechtigten gewährt werden kann (Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982, Amtsblatt K. u. U. Seite 43/1995):
    • Heilkuren oder Erholungsaufenthalte (veranlasst durch Krankenkasse oder Gesundheitsamt)
    • Sprachkurse im Ausland (Teilnahme ist nachzuweisen)
    • Internationaler Schüleraustausch (Teilnahme ist nachzuweisen)

Eine Beurlaubung vom regulären Unterricht ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Alle Gesuche müssen mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Beurlaubungstermin schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden. Anträge wegen Urlaubsbuchungen außerhalb der Ferien werden nicht berücksichtigt

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